Grüne Liste Hirschberg/Die Grünen
logo

Argumente gegen den Sterzwinkel

Ein schädliches Neubaugebiet

Annähernd 100 neue Wohneinheiten, mit geschätzt 150 bis 200 zusätzlichen Pkws in Großsachsen erhöhen den innerörtlichen Autoverkehr auf unverträgliche Weise. In den bislang vorgelegten Plänen der Gemeinde ist bislang keine kinder- und seniorengerechte Querung der Bundesstraße (B3) vorgesehen. Nur zwei Argumente aus über 170 Einwendungen, die Hirschberger Bürgerinnen und Bürger gegen das Neubaugebiet im Sterzwinkel vorgebracht haben.

weiter mit ... 

12 ausführlichen Argumenten ...

1. Annähernd 100 neue Wohneinheiten, mit geschätzt 150 bis 200 zusätzlichen Pkws in Großsachsen erhöhen den innerörtlichen Autoverkehr auf unverträgliche Weise. Aufgrund der dezentralen Lage des Baugebietes "Sterzwinkel", werden Kindergarten- und Schulwege - wenigstens in den regenreichen und kalten Monaten - weitaus stärker vom Autoverkehr belastet als bisher. Auch der Einkaufsverkehr wird zunehmen. Diese Belastung wird absehbar nicht nur auf der ohnehin engen Ortsdurchfahrt (Bergstraße) entstehen, sondern vor allem auch in den Bereichen Hohensachsener Straße, Breitgasse und Friedrich-Ebert-Straße. Es ist nicht zu erkennen, dass in der bisher bestehenden Bauplanung Möglichkeiten einer Verminderung innerörtlichen des Individualverkehrs eingeplant oder gar vorgeschlagen wurden.

 

2. In den bislang vorgelegten Plänen der Gemeinde ist bislang keine kinder- und seniorengerechte Querung der Bundesstraße (B3) vorgesehen. Der Zugang zum neuen Wohn- und Gewerbegebiet und umgekehrt der Weg der Bewohner zur neu geschaffenen OEG-Haltestelle, wird somit zum gesundheitlichen Risiko für Fußgänger, vor allem für Kinder und alte Menschen. Eine Querung per Zebrastreifen oder vielleicht Ampelübergang mit Bedarfsampel, wie von der Gemeinde in der Bürgerversammlung am 2. April 2008 spontan angedacht, ist aufgrund der tatsächlichen Gefährdung durch den Durchgangsverkehr der Bundesstraße völlig unzureichend. Eine teure Unterführung wäre die bei weitem sicherste Lösung für die Fußgänger. Kosten übrigens, die die Gemeinde selbst aufbringen müsste.

 

3. Freiräume, unverbaute Flächen zwischen den Bergstraßengemeinden, sind laut unterschiedlicher Gutachten für den lokalen und regionalen Luftaustausch und damit für das Kleinklima in der Rheinebene und entlang der Bergstraße unerlässlich. Die Gemeinde Hirschberg verfügt zwischen ihren beiden Ortsteilen immerhin noch über eine der wenigen dieser Frischluftschneisen entlang der Bergstraße. Weil die Erschließung des Sterzwinkels und die dort geplante massive Wohn- und Gewerbebebauung darüber hinaus keinerlei Frischluftschneisen durch diese Bebauung hindurch vorsieht, kann berechtigt vermutet werden, dass sich das Risiko kleinklimatischer Veränderungen im Bereich der Aussiedlerhöfe Großsachsens erhöht. Die Gemeinde forciert zudem die Erschließung des "Sterzwinkels", obwohl bislang keinerlei Umweltgutachten vorliegt, welche derlei Befürchtungen belastbar entkräften könnten.

 

4. Großsachsen ist eine der wenigen Gemeinden an der Bergstraße, die sowohl von der nördlichen als auch von der südlichen Einfahrt einen beinahe unverbauten Blick auf den historischen Ortskern, der durch den Zwiebelturm der ev. Kirche, aber auch durch die Dachansichten alter Scheunengebäude geprägt ist, vorweisen kann. Durch ein neues Baugebiet, umgeben von einem Sicht- und Lärmschutzwall, das zudem vom Autobahnzubringer bis zur derzeitigen Baugrenze reicht, wird diese charakteristische Ortsansicht aus südlicher/südwestlicher Richtung unwiederbringlich zerstört. Eine Wohn- und Gewerbebebauung, die Bauhöhen bis 10,50 m zulässt und vorsieht, führt unweigerlich dazu, dass Großsachsen seinen unverwechselbaren Charakter und damit an Attraktivität für Einwohner, Besucher und Touristen verliert.

 

5. Eine "fiskalische Wirkungsanalyse" wie sie etwa vom Deutschen Institut für Urbanistik bei der Planung neuer Baugebiete grundsätzlich vorgeschlagen wird oder wenigstens eine solide Finanzprognose der Gemeinde zu den langfristigen Kosten des "Sterzwinkels" existieren nicht. Nicht nur die Erschließung neuer Verkehrswege und Versorgungsinfrastruktur (Kanäle, Gasleitungen, Laternen usf.) verursacht Kosten, für die zum Teil alle Hirschberger aufkommen müssen, sondern auch die Pflege und Unterhaltung dieser Einrichtungen wird den derzeit noch ausgeglichenen Finanzhaushalt der Gemeinde Hirschberg auf Dauer unverträglich belasten. Dies sind Kosten, die die Gemeinde Hirschberg mittel- und langfristig über den ohnehin bereits strapazierten Verwaltungshaushalt aufbringen werden muss. Es steht zu befürchten, dass hierdurch künftig so genannte "freiwillige" Leistungen der Gemeinde, etwa in den Bereichen Vereinsförderung oder Umweltschutz gekürzt oder gar ganz gestrichen werden müssen. Es ist somit auch nicht zu erkennen, dass die Gemeinde bei der Erschließung des "Sterzwinkels" im Sinne des Gemeinwohls handelt und damit begründetes Recht hätte private Eigentümer im Bereich des geplanten Baugebietes Sterzwinkel zwangsweise zu enteignen.

 

6. Die Unterstellung, mit der Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen im Gewann "Sterzwinkel" erhöhe sich auch das Steueraufkommen Großsachsens, bewegt sich die Gemeinde auf äußerst dünnem Eis. Denn die Bewertung dieses Argumentes ist ambivalent. Unterstellte Steuermehreinnahmen werden durch erwartbare Mehrausgaben im Gemeindehaushalt kompensiert. Großsachsen droht eine Verödung bestehender innerörtlicher Gewerbe- und Wohnflächen, verursacht von einer Verdrängung durch vermeintlich günstigere Flächen auf der so genannten "grünen Wiese". Potentielle Steuermehreinnahmen werden an anderer Stelle im Ort zusätzlich verbraucht.  Ungepflegte Brachflächen, fehlende Einkaufsmöglichkeiten und zunehmender Individualverkehr in den Ortskernen senken die Attraktivität im Ortskern zu leben. Dies erfordert von der Gemeinde kostspielige Maßnahmen der Ortsbildpflege, Ortsbildgestaltung und Verkehrslenkung, um die Attraktivität und den Wert privater innerörtlicher Liegenschaften und Häuser zu erhalten. Andererseits senkt es die Bereitschaft von Neubürgern sich in der Nähe oder im Ortskern anzusiedeln. Eigentümern im Ortskern droht ein gesteigerter Wertverlust ihrer Häuser und Grundstücke.            

 

7. Laut Empfehlungen des Bundesumweltministeriums, aber auch der baden-württembergischen Landesregierung sollten Gemeinden bei der Neuausweisung von Bauland, Arrondierungsmaßnahmen und Verdichtungen in den Ortskernen der Erschließung großflächiger Baugebiete außerhalb der eigentlichen Wohnbebauung aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes unbedingt vorziehen. Mit Hinweis auf die fortgesetzte großflächige Versiegelung und die damit einhergehende Gefährdung von Grundwasser, der Vernachlässigung des Artenschutzes, der Reduzierung natürlicher  Rekreationsflächen und Naherholungsräumen für die Wohnbevölkerung weist das Landesumweltministerium Baden-Württemberg darauf hin, dass solche Baugebiete künftig möglicherweise nicht mehr Bestandteil verbesserter Bedingungen bei den haushaltrelevanten Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich sein könnten (vgl. Strategieprogramm der Landesregierung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, 11/2007). Mit dem Baugebiet "Sterzwinkel" missachtet die Gemeinde Hirschberg nicht nur ausdrücklich die Empfehlungen übergeordneter Behörden, sondern gefährdet auch die künftige nachhaltige Liquidität des Gemeindehaushaltes.

 

8. Mit der Erschließung des Sterzwinkels wird die Hoffnung verbunden, dass kurz- und mittelfristig der Bedarf an Kita-, Grundschul- und Hortplätzen in Großsachsen steigen wird. Wirtschaftlich betrachtet, verursachen zusätzliche Kindergarten- und Hortgruppen zunächst einmal hohe Folgekosten für die Gemeinde. Gleichzeitig steht heute bereits fest, dass auf Grund des massiven demografischen Wandels und der zunehmenden Überalterung der Wohnbevölkerung auf lange Frist ein maßvolles Bevölkerungswachstum im Bestand bei gleichzeitiger allmählicher Reduzierung der Kindergartenplätze auch hier die richtige Lösung für die Kommunen ist (vgl. Gutachten der Ökokunsult GbR für den Gemeindeverband Region Stuttgart, 2006). Einer Teilgemeinde von Struktur und Größe Großsachsens, ihren Kindergärten und Schulen nutzt ein künstlich aufgeblasener und kurzfristig wirkender Mehrbedarf an Plätzen nichts, wenn der prognostizierte "Kinderboom" nach spätestens 10 bis 12 Jahren ebenso plötzlich wieder verebbt.

 

9. Es ist zu befürchten, dass durch die massive gleichzeitige Bebauung der ausgewiesenen Grundflächen im Baugebiet Sterzwinkel, die Bauverwaltung mit der Bearbeitung von dutzenden Bauanträgen erheblich überlastet sein wird. Die Gemeinde hat noch nicht erklärt, wie sie den Bauherren in ganz Hirschberg - und es gibt derzeit eine Vielzahl neu erschlossener und zu bebauender Gebiete (Lörscher Weg, Weinheimer Straße, südl. Goethestraße) - eine fristgerechte, sachgemäße und damit Kosten sparende Bearbeitung garantieren möchte. Hinzu kommen eine Vielzahl gemeindeeigener Projekte wie Feuerwehrhaus/Bauhof, Verlagerung der Gemeindebücherei, Gestaltung Platz an der Alten Synagoge etc. sowie genehmigungspflichtige Anträge zahlreicher Bürger zu Veränderungen im privaten Bestand, die durch die Mehrbelastung des Bauamtes gefährdet werden. Es bleibt damit zu befürchten, dass durch die Überlastung des Bauamtes mit der Erschließung und Bebauung des Sterzwinkels eine strukturierte und konzeptionelle Arbeit der Gemeinde in Bau- und Strukturentwicklung nicht mehr geleistet werden kann.

 

10. Durch die exponierte Lage des Baugebietes "Sterzwinkel" zwischen mindestens drei Straßen, davon einer Kreisverbindungsstraße (Autobahnzubringer) und einer Bundesstraße entwickelt die Gemeinde Hirschberg, wegen der dann vorhandenen Lärm- und Abgasbelastung innerhalb des Baugebietes, ein Wohngebiet minderer Qualität. Hinzu kommt die nach wie vor in Planung befindliche ORES, die das Baugebiet von westlicher Seite schließlich komplett mit Verkehr einkreisen würde, sowie erhebliche weitere Belastungen durch Verkehrslärm und Abgase, die ein geplanter großer Einkaufsmarkt (Anlieferverkehr, auswärtiger Kunden) verursachen wird. Vor dem Hintergrund einer parallelen Erschließung großflächiger Gebiete auf Weinheimer, Schriesheimer, Dossenheimer, Laudenbacher Gemarkung schafft Hirschberg damit ein im Vergleich nicht marktfähiges Baugebiet. Dies lässt einerseits zu Befürchten, dass weder Gemeinde noch Eigentümer die in den "Sterzwinkel" gesteckten finanziellen Erwartungen erzielen können, noch die neu anzusiedelnden Mitbürger und Bauherren das wiederfinden werden, was sie sich mit dem Kauf eines Grundstückes an der blühenden Bergstraße erhofft haben, Ruhe, Entspannung und ländliche Atmosphäre.

 

11. Hirschberg wartet nach wie vor auf ein Einzelhandelsentwicklungskonzept, das wirkungsvolle Instrumentarien zur Bekämpfung der Verödung des innerörtlichen Einzelhandels vorschlägt. Bevor aber dessen Empfehlungen überhaupt vorliegen können, sieht der Entwurf für das Baugebiet "Sterzwinkel" einen so genannten Großsortimenter (Gesamtfläche 1.200qm) sowie weitere kleinere Gewerbeansiedlungen vor. Ohne eine fundierte Analyse des Bestandes des Einzelhandels und ohne Konzept für dessen Weiterentwicklung, wird der im Sterzwinkel entstehende Einkaufsmarkt zu einer Bedrohung des bestehenden Einzelhandels in beiden Ortsteilen Hirschbergs.

 

12. Ein Gebiet von der Größe mehrerer Fußballfelder (7,5 ha) mit Gewerbezonen und Wohnbebauung muss auch mit Energie versorgt werden. Zusätzliche Einwohner verschlechtern, bei Belassen des derzeitigen konventionellen Planungsentwurfs für die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas die CO2-Bilanz Hirschbergs gravierend. Das notwendige Ziel einer nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emmissionen auf lokaler Ebene (der Bund gibt für sich ein Reduktionsziel von 40% bis 2020 vor) kann dann selbst mit größten Anstrengungen in anderen Bereichen, etwa den kommunalen Liegenschaften, nicht erreicht werden. Eine Versorgung des Gebietes mit einem dezentralen Gas-Blockheizkraftwerkes mit Kraft-Wärmekoppelung ist im Planentwurf nicht vorgesehen. Geothermie-Anlagen werden im vorgegeben Planungszeitraum kaum zu realisieren sein. Eine heliozentrische Ausrichtung der Gebäude ist in der Planung nicht zu erkennen. Die Bedingungen für den Einsatz von Solarthermie oder Photovoltaik sind ungenügend.